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Pressemitteilungen
Zuschuss des Landkreises an soziale Organisationen
30.03.2023
Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.
Gefördert werden Organisationen, die ihre Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, verschiedene Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten.
Die Anträge können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519 506 steht Frau Pfeiffer für weitere Informationen zur Verfügung.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2023.
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