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Pressemitteilungen

Zuschuss des Landkreises für soziale Organisationen

Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.

Gefördert werden Organisationen, die Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, verschiedene Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten.

Die Anträge können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519 5388 steht Ihnen Herr Zoth für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2024.

 

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