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Pressemitteilungen

Zuschuss des Landkreises für soziale Organisationen

29.04.2025

Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen
einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2025.

Gefördert werden Organisationen, die ihre Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, verschiedene Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung der Familie
bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten.

Die Anträge können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-
sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer
08141 519 5388 steht Herr Zoth für weitere Informationen zur Verfügung.
 

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