Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wasserrecht
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Boot fahren auf der Amper

Wichtig für Bootfahrer

Besonders hervorzuheben ist das zeitlich beschränkte Bootfahrverbot für die Amper. Das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß und ähnlichem ist in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperauen mit Leitenwäldern zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising“ jedes Jahr vom 1. März bis einschließlich 15. Juli verboten. Das bedeutet, dass von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck die Amper in dieser Zeit für Freizeitkapitäne gesperrt ist.

 

Umfassende Informationen zum Befahren der Amper finden Sie unter: http://www.kanu-info-isar.de/amper.htm

Hier finden Sie eine Übersichtskarte für das Befahren der Amper: Übersichtskarte

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