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Überschwemmungsgebiete
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass wir unsere Einstellung vom „Kampf gegen“ in einen „Umgang mit“ Naturgefahren ändern müssen. Überschwemmungen sind natürliche Phänomene, die immer wieder auftreten und nicht vollständig kontrollierbar sind. Auch der Schutz durch technische Bauwerke ist begrenzt. Wer in gefährdeten Gebieten lebt, muss das Risiko kennen und vorbereitet sein.
Informationen und Unterlagen: Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet (Umweltatlas)
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen und Unterlagen, wenn Sie ein Bauvorhaben in einem Überschwemmungsgebiet planen. Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind den untenstehenden Karten zu entnehmen. Zusätzlich ist es möglich über den Umweltatlas, sowie den über den Bayernatlas die Überschwemmungsgebiete einzusehen.
Hilfreiche Informationen zum Schutz vor Hochwasser
Hilfreiche Informationen zum Schutz vor Hochwasser
Naturgefahren Bayern (Bayrische Staatsregierung): Informationen rund um das Thema
- Videoreihe „ Baulicher Bevölkerungsschutz für alle Wetterlagen“ des BBK (Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
- Hochwasser – Wie man Gebäude davor schützt,
- Hochwasser – Widerstehen oder Nachgeben,
- Starkregen – Wie man Gebäude davor schützt
- LfU-Themenseite zu Wassergefahren
Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge (BMWSB, 2022)
Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge (Bürgerbroschüre des BBSR, 2022)
- Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet (LfU-Infoblatt, 2017)
Antragsunterlagen und Merkblätter
Festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Fürstenfeldbruck
Gewässer in den Städten und Gemeinden
AMPER
- Emmering
- Fürstenfeldbruck
- Grafrath
Kartierung ab Rassobrücke (Tektur)
- Grafrath/ Kottgeisering/ Türkenfeld/ Eching a. A./ Inning a. A.
- Olching, Bereich Esting
- Olching, Bereich Geiselbullach
- Olching, Bereich Olching
- Schöngeising
FINSTERBACH
- Althegnenberg
GLONN
- Mittelstetten
MAISACH
- Mammendorf
- Maisach
RAMBACH
- Oberschweinbach, Bereich Günzelhofen
RAMBACH, AUBACH UND SCHWEINBACH
- Egenhofen, Bereich Unterschweinbach
STARZEL-, ASCHER- UND GRÖBENBACH
- Germering, Puchheim, Olching sowie Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell
Erläuterungsbericht Festsetzung 2024
K = Kartierung
Bitte beachten Sie, dass sich der rechtsverbindliche Wortlaut der Rechtsvorschriften ausschließlich aus der Originalfassung, die im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck veröffentlicht wird, ergibt.