Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wasserrecht
  • Bürgerservice08141-519 999

Gartenbrunnen

Bevor Sie einen Gartenbrunnen zur Förderung von Grundwasser fürs Gießen errichten, müssen Sie die Bohrung anzeigen.

Zu technischen Fragen gibt das Wasserwirtschaftsamt München Auskunft: Telefon 089-21233-0 Bitte legen Sie die Anzeige über die Errichtung eines Gartenbrunnens in 2-facher Ausfertigung, sowie einen Lageplan einfach im Maßstab (M = 1 : 1000) mit eingezeichnetem Brunnenstandort beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 24-3, vor.

Die Formulare hierzu finden Sie rechts unter Downloads. Unabhängig davon müssen Sie immer einen Antrag auf „Beschränkung der Benutzungspflicht“ beim zuständigen Träger der Wasserversorgung (Gemeinde, Zweckverband, Wasserbeschaffungsverband) stellen.

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