Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wasserrecht
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Gartenbrunnen

Bevor Sie einen Gartenbrunnen zur Förderung von Grundwasser fürs Gießen errichten, müssen Sie den Erdaufschluss nach § 49 WHG anzeigen.

Vorab bitten wir Sie auf Alternativen, z.B. auf Regentonnen oder -zisternen zurück zu greifen, um das Grundwasser zu schonen.

Vor der Errichtung des Gartenbrunnens empfehlen wir Ihnen den Grundwasserstand für Ihr Grundstück zu ermitteln. Sie brauchen den mittleren (MW) und den niedrigsten Grundwasserstand (NNW).

 

Auskünfte zu regionalen Grundwasserständen erhalten Sie unter:

- Gewässerkundlicher Dienst Bayern: www.gkd.bayern.de/de/grundwasser/oberesstockwerk

- Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern: www.nid.bayern.de/grundwasser

- Wasserwirtschaftsamt München: poststelle@wwa-m.bayern.de

Bitte legen Sie die Anzeige über die Errichtung eines Gartenbrunnens in 2-facher Ausfertigung, sowie einen Lageplan einfach im Maßstab (M 1 : 1000) mit eingezeichnetem Brunnenstandort beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 24-3 Wasserrecht, vor.

Anzeige für den Gartenbrunnen

Unabhängig davon müssen Sie immer einen Antrag auf „Beschränkung der Benutzungspflicht“ beim zuständigen Träger der Wasserversorgung (Gemeinde, Zweckverband, Wasserbeschaffungsverband) stellen.

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