Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wasserrecht
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Heizöllageranlagen

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind Mineralöle, Kraftstoffe, Heizöl, Lacke, Gülle, Silagesickersaft.
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen, Behandeln und Verwenden solcher Stoffe unterliegen in der Regel der Anzeigepflicht.
In der Infobox rechts unter Downloads finden Sie Anzeigeformulare und Informationen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gemäß Ihrem Anlagentyp (Allgemeine Anlage zur Lagerung wassergefährdender Stoffe; Jauche- , Gülle- und Silagesickersaftanlagen). Auch für Heizöllagerungsanlagen und für einen Betreiberwechsel finden Sie dort Ihr Anzeigeformular.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen Arbeiten an diesen Anlagen nur durch Fachbetriebe nach § 45 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 durchgeführt werden dürfen.
Fragen Sie deshalb vor der Auftragsvergabe nach, ob die Firma hierzu berechtigt ist!

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können einer Prüf- und Genehmigungspflicht unterliegen. Klären Sie bitte ab, ob Ihre Anlage eine solche Genehmigung benötigt. Sollten Sie Fragen dazu haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen nur durch anerkannte Sachverständige durchgeführt werden dürfen. Eine Liste der anerkannten Sachverständigen finden Sie hier.



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