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Optionspflicht
Kinder ausländischer Eltern erwerben durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Sofern als weitere Staatsangehörigkeiten andere als die der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz erworben werden, wird das Kind optionspflichtig. Das bedeutet, dass es sich zwischen der deutschen und der oder den weiteren Staatsangehörigkeit(en) entscheiden muss, wenn nicht eine der folgenden weiteren Voraussetzungen gegeben sind:
- achtjähriger gewöhnlicher Inlandsaufenthalt des Kindes
- mindestens sechsjähriger Schulbesuch im Inland
- im Inland erworbener Schulabschluss oder im Inland abgeschlossene Berufsausbildung
- besondere Härte der Optionspflicht im Einzelfall