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Fahrschulen und Fahrlehrer
Erteilung und Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis
Für die Ausbildung von Personen, die eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.
Aufgrund der komplexen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bitten wir Sie, den erforderlichen Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Die Zulassung zu den Prüfungen kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für eine Beratung benutzen Sie bitte unsere Kontaktformular oder wenden sich telefonisch an die Nummer 08141/519-837.
Fahrschulerlaubnis und Zweigstellenerlaubnis
Für die Eröffnung einer Fahrschule oder einer Zweigstelle einer bestehenden Fahrschule ist eine Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis erforderlich.
Die Bearbeitung der komplexen Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse nimmt in der Regel eine gewisse Zeit in Anspruch. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung. Der Betrieb kann erst aufgenommen werden, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.
Für eine Beratung benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich telefonisch an die Nummer 08141/519-837.
