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Allgemeiner Energiepreiszuschuss für Sportvereine

Beispielfoto vom Geld

Ab sofort können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. Berechtigt sind alle Vereine, denen 2023 eine Vereinspauschale gewährt wird. Der Antrag kann  unter www.lra-ffb.de/landkreis-politik/freizeit/sport-und-vereinswesen/vereinspauschale heruntergeladen werden..
Stichtag für die Abgabe der Anträge ist Montag, der 15.05.2023. Diese Stichtagsregelung ist eine Ausschlussfrist, die Ausnahme- oder Härtefallregelungen verbietet. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes unter der Rufnummer 08141/519-373 zur Verfügung.

 

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