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Erinnerung an Abgabe der Anträge zur Vereinspauschale 2021

18.02.2021

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erinnert alle Sport- und Schützenvereine daran, dass die Frist zur Abgabe der Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale am Montag, den 01.03.2021 abläuft. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Beim Postversand ist für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Die Unterlagen können auch direkt vor Ort in den Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden. In Ausnahmefällen kann die Abgabe nach telefonischer Terminvereinbarung auch direkt beim Sachbearbeiter erfolgen. Da fehlende Unterlagen nach dem 01. März 2021 nicht mehr nachgereicht werden können, sollten die Anträge so zeitig wie möglich beim Landratsamt, Referat 33, eingehen. Fragen können auch gerne telefonisch unter 08141/519-373 geklärt werden.

Die Anträge samt Anlagen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter  www.lra-ffb.de/landkreis-politik/freizeit/sport-und-vereinswesen/vereinspauschale zu finden.

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