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Erinnerung an Abgabe der Anträge zur Vereinspauschale 2022

10.02.2022

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erinnert alle Sport- und Schützenvereine daran, dass die Frist zur Abgabe der Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale am Dienstag, 01. März 2022, abläuft. Diese Stichtagsregelung ist eine Ausschlussfrist.

Beim Postversand ist für die Einhaltung der Frist das Datum des Poststempels entscheidend. Die Unterlagen können auch direkt vor Ort in den Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden. In Ausnahmefällen kann die Abgabe nach telefonischer Terminvereinbarung auch direkt beim Sachbearbeiter erfolgen (außer am Faschingsdienstag). Da fehlende Unterlagen nach dem 01. März 2022 nicht mehr nachgereicht werden können, sollten die Anträge so zeitig wie möglich beim Landratsamt, Referat 33, eingehen. Fragen können auch gerne telefonisch unter 08141/519-373 geklärt werden.

Die Anträge samt Anlagen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/landkreis-politik/freizeit/sport-und-vereinswesen/vereinspauschale zu finden.


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