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Vereinspauschale
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 und 59 Bayerische Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (Vereinspauschale). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).
Vereinspauschale 2025:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale mit sämtlichen Anlagen fristgerecht und vollständig bis zum Stichtag, dem 03. März 2025, bei uns eingehen muss. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Anträge, die nicht fristgerecht oder vollständig eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Link zum Online-Antrag
Liste anerkannte Lizenzen 2025
Sie haben noch Fragen rund um die Vereinspauschale, oder Sie haben noch nie einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale eingereicht und benötigen weitere Informationen, dann erreichen Sie uns unter sportfoerderung@lra-ffb.de oder per Telefon unter 08141/519-373, Frau Melcher.