Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sport und Vereinswesen
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Vereinspauschale

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 und 59 Bayerische Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (Vereinspauschale). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).

 

Vereinspauschale 2024:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit sämtlichen Anlagen fristgerecht und vollständig beim Landratsamt eingeht. Stichtag für die Abgabe der Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale ist der  1. März 2024. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.

Ab diesem Jahr sind Lizenzerklärungen nur noch bei Lizenzteilung notwendig. Im Falle einer Lizenzteilung laden Sie bitte die ausgefüllte Lizenzerklärung im Antrag hoch.

Link zum Antrag Vereinspauschale 2024

Lizenzerklärung bei Lizenzteilung

Liste anerkannte Lizenzen 2024

 

Verwendungsnachweisprüfung Energiepreiszuschuss 2023:
Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport- und Schützenvereine ausgezahlt. Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

Ab sofort können Sie den „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine“ herunterladen. Bitte senden Sie diesen fristgerecht bis zum 30.04.2024 an sportfoerderung@lra-ffb.de.

Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine

Informationen und Ausfüllhinweise für die Vereine

 

Sie haben noch Fragen rund um die Vereinspauschale und den Energiepreiszuschuss, oder Sie haben noch nie einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale eingereicht und benötigen weitere Informationen, dann erreichen Sie uns unter sportfoerderung@lra-ffb.de oder per Telefon unter 08141/519-373, Frau Melcher.

 

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