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Vereinspauschale
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 und 59 Bayerische Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (Vereinspauschale). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).
Wenn Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 08141/519-373 oder per Mail an sportfoerderung@lra-ffb.de an uns.
Vereine, die im Jahr 2023 den Antrag auf Vereinspauschale rechtzeitig eingereicht haben und anspruchsberechtigt sind, können ab sofort den Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses beim Landratsamt einreichen. Weitere Informationen gehen den entsprechenden Vereinen per Mail zu.
Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung den Ausschlusstermin zum 15.05.2023.