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Pressemitteilungen
Hilfebedürftige zu aktiven Gestaltern ihres Lebens machen – 5 Jahre Familienrat im Amt für Jugend und Familie
Mitglieder des Kreistags, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts und externe Fachleute aus der Jugendhilfe tauschten sich aus bei der Fachveranstaltung im Landratsamt Fürstenfeldbruck anlässlich des fünfjährigen Bestehens der neuen Organisationsstruktur des Amts für Jugend und Familie. In der Mitte Landrat Thomas Karmasin (hält eine Fünf), dahinter links Referent Prof. Dr. Reinhard Wiesner (hält eine Fünf ) und Jugendamtsleiter Dietmar König (rechts hinter dem Landrat). Foto: LRA FFB.
Die Bedürfnisse von Betroffenen in den Mittelpunkt stellen und sie selbst entscheiden lassen: Das ist das Prinzip des Familienrates. Vor fünf Jahren hatte das Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck die neue Arbeitsmethodik eingeführt – und war damit Vorreiter in Bayern. Zudem wurden Außenstellen in Germering, Gröbenzell und Puchheim eröffnet, um vor Ort ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot anzubieten. Aus diesem Anlass lud das Jugendamt am Montag, 15. Juni, ins Landratsamt zur Fachveranstaltung „Partizipation in der Jugendhilfe ermöglichen. Der Familienrat als Element der Hilfeplanung“ ein. Diese bot Gelegenheit, Erfahrungen mit der neuen Vorgehensweise auszutauschen und diese zu reflektieren.
Im Rahmen der Begrüßung der rund 70 Gäste kam Landrat Thomas Karmasin auf die in der Demokratie grundlegenden Werte der Freiheit und Mündigkeit zu sprechen, die auch im Agieren einer kommunalen Behörde nie aus dem Blick verloren werden dürfen. Insbesondere in der Arbeit des Jugendamtes, das neben Unterstützungsleistungen auch die Sicherstellung des Kindeswohls zu gewährleisten hat, ist es wichtig, mit den Bürgerinnen und Bürgern als mündige Subjekte und als Verantwortliche ihres eigenen Handelns umzugehen und deren Wünsche und Bedarfe zugrunde zu legen.
Gemeinsam gute Lösungen finden
Genau das bezweckt die Methode des Familienrats. Es wird eine Konferenz für den jungen Menschen und seine Familie organisiert, mit dem Ziel, eine gemeinsame und gute Lösung zu finden. Sollten sich Betroffene dazu entschließen, eine Jugendhilfemaßnahme anzunehmen, so wird diese im Rahmen der bestehenden Rechtslage umgesetzt.
Festredner war Prof. Dr. Reinhard Wiesner aus Berlin, der oft als „Vater des Achten Sozialgesetzbuches“, also der gesetzlichen Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe, bezeichnet wird. Wiesner machte in seinem Vortrag deutlich, wie wichtig die Einbeziehung junger Menschen und deren Eltern in die Abläufe der Hilfeplanung ist. Dabei ging er auf gesellschaftliche Veränderungen sowie die Chancen und Herausforderungen beim Einsatz des Familienrats ein und stellte Möglichkeiten dar, wie der Familienrat in den aktuell laufenden Novellierungsprozess des Achten Sozialgesetzbuches einbezogen werden könnte. Hierfür sammle das Jugendamt Fürstenfeldbruck schon jetzt wertvolle Erfahrungen.
Passgenaue, bedarfsgerechte Hilfen
Nach dem Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem Redner und mit Dietmar König, dem Leiter des Amtes für Jugend und Familie. König schilderte in diesem Zuge noch einmal die Vorgehensweise des Jugendamtes und betonte die Relevanz des regelhaften Einbezugs des Familienrats in die Hilfeplanung. Nur damit sei zu gewährleisten, dass Hilfen wirklich passgenau und bedarfsgerecht installiert werden können. Praxisbeispiele von Fachkräften des Jugendamts und freier Träger sowie Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung rundeten den Abend ab.

