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Wasserschutzgebietsverordnungen
Bitte beachten Sie, dass
- sich der rechtsverbindliche Wortlaut der Rechtsvorschriften ausschließlich aus der Originalfassung, die im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck veröffentlicht wird, ergibt,
- Rechtsvorschriften, deren Ursprungsfassungen ein- oder mehrfach geändert wurden, in einer nichtamtlichen „Lesefassung“ zur Verfügung gestellt werden,
- Pläne, sofern diese Bestandteil einer Satzung oder Verordnung sind, in dieser Sammlung nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese sind bei Bedarf im Landratsamt Fürstenfeldbruck einsehbar.
Alle Dokumente liegen im PDF-Format vor:
- Alling/Eichenau/Puchheim (Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe - zur Versorgung der Städte/Gemeinden Olching, Puchhheim Bahnhof, Gröbenzell und Eichenau)
- Alling/Gilching (zur Versorgung der Gemeinde Alling - das Schutzgebiet erstreckt sich auch auf das Gebiet der Gemeinde Gilching/STA)
- Bundeswehr Jesenwang
- Egling/Moorenweis (zur Versorgung der Gemeinde Egling/LL - Schutzgebiet erstreckt sich auch auf das Gebiet der Gemeinde Moorenweis)
- Emmering
- Fürstenfeldbruck (das Schutzgebiet erstreckt sich auch auf das Gebiet der Gemeinden Landsberied und Schöngeising)
- Germering (Stadt Germering - Schutzgebiet erstreckt sich voraussichtlich auch auf das Gebiet der Gemeinde Gliching/STA)
- Germering (Wasserbeschaffungsverband)
- Grafrath
- Landsberied/Jesenwang/Grafrath/Schöngeising (Gruppe Landsberied)
- Maisach
- Mammendorf
- Puchheim/Germering/Alling (Wasserbeschaffungsverband Puchheim-Ort)
- Schöngeising
- Schöngeising Jexhof
- Wenigmünchen - Aufhebung Wasserschutzgebiet zum 15.03.2019