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Aufgaben der Behörde
Wer sind wir und wenn ja, wie viele?
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist eine einheitliche Behörde mit dem Landrat als Amtsleiter . Rechtlich hat das Landratsamt als Behörde jedoch eine Doppelfunktion:
- als Behörde des Freistaates Bayern bzw. untere staatliche Verwaltungsbehörde werden staatliche Aufgaben wahrgenommen, z.B. im Bereich der Ausländerangelegenheiten, der Baugenehmigungsverfahren, des Denkmalschutzes, des Gaststätten- und Gewerberechts, des Gesundheits- und Veterinärwesens, des Jagd- und Fischereiwesens, der Kraftfahrzeug-Zulassung, des Straßenverkehrswesens und des Waffen- und Sprengstoffrechts
- als Behörde des Landkreises handelt es im eigenen Wirkungskreis, etwa beim Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, weiterführenden Schulen und der Kreisklinik sowie der Förderung von Kultur, Sport und Wirtschaft oder im übertragenen Wirkungskreis (z.B. Organisation des Katastrophen- und Rettungsdienstes)