Landratsamt Fürstenfeldbruck
Abfallrecht
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Altlasten

Im Jahr 1988 erfolgte die erste umfangreiche Erfassung altlastverdächtiger Flächen für den Landkreis Fürstenfeldbruck. Dabei handelt es sich oftmals um Flächen, für die noch keine gesicherten Daten und Untersuchungsergebnisse vorliegen, also um reine Verdachtsflächen und nicht um tatsächlich erwiesene Altlasten. Bereits ein bloßer Altlastverdacht kann schon erheblichen Einfluss auf den Wert eines Grundstücks haben. Bei jedem Grundstückskauf sollte deshalb rechtzeitig überprüft werden, ob das Objekt möglicherweise im Umgriff einer Altlast oder einer altlastverdächtigen Fläche liegt. Wichtig ist dies auch deshalb, weil erforderliche Sanierungsmaßnahmen meist von den betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt und bezahlt werden müssen und zwar unabhängig davon, von wem die sanierungsbedürftigen Boden- oder Grundwasserverunreinigungen letztlich verursacht wurden.

Auskünfte über altlastverdächtige Flächen werden auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) erteilt. Danach hat grundsätzlich jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle im Sinne dieses Gesetzes vorhanden sind. Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten jedoch in der Regel als sogenannte personenbezogene Daten, sofern diese (zum Beispiel über eine Flurnummer) einer konkreten Person (Eigentümer/-in) zugeordnet werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden entsprechende Auskünfte deshalb in der Regel nur den betroffenen Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern und den von diesen hierzu ermächtigten Personen erteilt
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