- Bürgerservice08141-519 999
Leistungen in besonderen Lagen
Bei unzureichender sozialer Absicherung und in besonderen Lebenslagen erbringt das Amt für Soziales finanzielle und beratende Hilfeleistung, zum Beispiel:
- In gesundheitlichen Belangen, insbesondere bei Krankheit und Schwangerschaft
- Bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Bei der Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Bestattungskosten
Für diverse weitere Sozialhilfeleistungen ist in Bayern nicht das Amt für Soziales im Landratsamt zuständig, sondern der überörtliche Sozialhilfeträger. Wenden Sie sich bitte insbesondere für folgende Hilfen an den Bezirk Oberbayern:
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege in ambulanten und stationären Einrichtungen
- Blindenhilfe