Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sozialhilfe
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Leistungen für den Lebensunterhalt

Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ dienen zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfes für nicht mehr erwerbsfähige Personen oder Personen, die mit Bezug einer Altersrente bzw. nach Erreichen der Regelaltersgrenze schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, soweit und solange sie nicht in der Lage sind, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu beschaffen. Hilfen werden auch ergänzend gewährt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen nicht zum Bestreiten  des Lebensunterhalts ausreicht, wozu auch die Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten gehört.


Neben laufenden Leistungen für den Lebensunterhalt können bei Bedarf auch einmalige Leistungen gewährt werden für

  • Erstausstattung der  Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstung sowie Miete von therapeutischen Geräten
  • Bedarfe für Bildung und Teilhabe
  • Notwendige Bedarfe im Zusammenhang mit der Unterkunft (z. B. Wohnungsbeschaffungskosten, Kautionen, Mietschulden)


Für den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen sind die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vorrangig. Für diesen Personenkreis und deren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen ist das Jobcenter Fürstenfeldbruck für die Entscheidung über einen Leistungsanspruch zuständig.

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