Landratsamt Fürstenfeldbruck
DSGVO
  • Bürgerservice08141-519 999

Straßenverkehrsbehörde

Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Anordnungen und sonstige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf allen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Fürstenfeldbruck.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Münchener Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 519-0

E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 5195-757

E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke  und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Bearbeitung von#

  • Baustellen und Veranstaltungen nach §§ 44, 45, 29 Abs. 2 STVO
  • Güterverkehr und Gemeinschaftslizenz nach § 3 Abs. 1 GüKG und Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009
  • Personenbeförderung nach § 12 PBefG und Art. 25 BayRDG
  • Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung nach § 30 Abs. 1 STVO
  • Schwertransporte nach § 29 Abs. 3 STVO
  • Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste nach § 46 Abs. 1 STVO und § 46 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und § 11 STVO

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weitergegeben:

  • Bundesamt für Güterverkehr
  • IHK – München
  • LBT (Landesverband Bayer. Transportunternehmer)
  • LBS (Landesverband Bayer. Spediteure)
  • Kraftfahrtbundesamt Flensburg
  • Ausländerbehörde LRA - Gemeinde, Städte und Landkreis
  • Polizeiinspektionen
  • Straßenbaulastträger (Gemeinden, Landkreis, Staatliches Bauamt Freising)
  • ÖPNV (Landkreis) - Deutsche Bahn AG
  • Regierungspräsidien
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Schuldnerverzeichnis
  • Gewerbezentralregister
  • LBT (Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmer)
  • Berufsgenossenschaften
  • Gerichte
  • Anhörstellen nach Art. 26 BayRDG

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach Erhebung und nach Abschluss des Verfahrens beim Landratsamt Fürstenfeldbruck nicht länger als 10 Jahre gespeichert.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind nach den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Im Übrigen sind Sie im Rahmen der im Verwaltungsverfahren geltenden allgemeinen Mitwirkungspflicht gehalten, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Sollten Sie erforderliche Daten nicht angeben, so kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden.

 


 

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

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