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Pressemitteilungen
Bootfahrverbot auf der Amper im Bereich von Naturschutzgebieten in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ vom 1. März 2026 bis einschließlich 15. Juli 2026 verboten ist. Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit wie jedes Jahr für „Freizeitkapitäne“ gesperrt.
Das international bedeutsame Feuchtgebiet „Ampermoos“ wurde bereits 1982 unter Schutz gestellt, 1996 die „Amperaue“ mit ihrer naturnahen Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregen-pfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten. Die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen helfen, Störungen zu vermeiden.
Die untere Naturschutzbehörde macht außerdem darauf aufmerksam, dass gewerblich organisierte Bootstouren in beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperauen“ verboten sind.
Weitere Auskünfte zum Thema sind unter den folgenden Telefonnummern zu erhalten:
08141/519-476 und -553.
Eine Übersichtskarte finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes unter: https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/erholung-in-der-natur
Ebenso sind auf der Homepage die Verordnungen der beiden Naturschutzgebiete zu finden: https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/natur-und-landschaftsschutzgebiete
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