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Höhere Regelsätze ab 2021 in der Grundsicherung und der Sozialhilfe

07.12.2020

Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewährt Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Rahmen der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe. Die Höhe der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelbedarfen bemessen, welche sich insbesondere aus den notwendigen angemessenen Unterkunftskosten und den Regelsätzen errechnen.

Der Kreistag hatte bereits 2017 beschlossen, dass in Abweichung von den bundeseinheitlichen Regelsätzen für den Landkreis Fürstenfeldbruck höhere örtliche Regelsätze gelten sollen. Der Landkreis trug mit dieser Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München insgesamt sehr hoch sind und die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck einen höheren Bedarf für den Lebensunterhalt haben als Personen in anderen Regionen Deutschlands. Die bundeseinheitlichen Regelsätze wurden für den Landkreis Fürstenfeldbruck ab 01.01.2020 bspw. in der Regelbedarfsstufe 1 (Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben) um mtl. 22 € von 432 € auf 454 € aufgestockt.

Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Regelsätze jährlich zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. Grundlage für die Anpassung zum 01.01.2021 ist das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das der Bundesrat am 27.11.2020 beschlossen hat. Die Werte wurden in einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) statistisch ermittelt. Anders als in den Vorjahren, in denen alle Regelsätze linear mit einem einheitlichen Prozentsatz per Rechtsverordnung des Bundes auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und Gehaltsentwicklung von Arbeitnehmern aus dem jeweiligen Vorjahr angepasst wurden, ergeben sich anhand der Ermittlungen der EVS für die verschiedenen Regelbedarfsstufen jeweils unterschiedliche Erhöhungen. Regelbedarfsstufe 1 sieht z.B. eine Anpassung des bundesweit geltenden Regelsatzes von 432 € auf 446 € vor.

Damit auch die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck von dieser Erhöhung vollumfänglich profitieren, beschloss der Kreistag per Verordnung vom 18.12.2017 eine den jeweils bundesgesetzlichen Regelungen entsprechende Fortschreibung der örtlichen Regelsätze. Durch diesen Beschluss erhält der betroffene Personenkreis weiterhin die sogenannte „örtliche Aufstockung“ der Regelsätze. Konkret wird der örtliche Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 ab 01.01.2021 von monatlich 454 € auf 469 € steigen, er liegt damit 23 € über dem neuen bundesweiten Regelsatz.

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