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Veröffentlichung von Allgemeinverfügungen und Personenverkehrsleistungen
- 365-Euro-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
Allgemeinverfügung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des 365-Euro-Ticket MVV für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zum 10.12.2023 als Höchsttarif
Anlage 2 Finanzierungsrichtlinie 365-Euro-Ticket MVV der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Anhang 1 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt Mün-chen und die die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (nördlicher Teil), Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg
Anhang 2 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Be-rechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (südlicher Teil), Miesbach und Rosenheim
Anhang 3 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs-und Tarifverbund GmbH: Berechnungsgrundlagen für den Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (nördlicher Teil), Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg
Anhang 4 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Be-rechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim
- Deutschlandticket
Allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif.
Anlage 1 Besondere Bestimmungen zum bayerischen ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) für das Jahr 2024 inklusive Regelungen zur Berechtigungsprüfung für den Erwerb des Ermäßigungstickets für das Jahr 2024
Anlage 2 Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 im Freistaat Bayern
Anlage 4 Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs
- Veröffentlichungen über Personenverkehrsleistungen (im MVV) gemäß Verordnung 'VO 1370/2007' der Europäischen Union
Am 03.12.2009 trat die 'Verordnung (EG) Nr. 1370/2007' des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft. Diese sieht eine Berichtspflicht vor: "Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten." Die MVV GmbH übernimmt im Auftrag der acht Verbundlandkreise jeweils die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Verbundlandkreises fallen. Hier kommen Sie zum Bericht für den Landkreis Fürstenfeldbruck.