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Veröffentlichung von Allgemeinverfügungen und Personenverkehrsleistungen
- 365-Euro-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
Allgemeinverfügung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des 365-Euro-Ticket MVV für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zum 10.12.2023 als Höchsttarif
- Deutschlandticket
Allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif.
Anlage 1 Besondere Bestimmungen zum bayerischen ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) für das Jahr 2025 inklusive Anhang
Anlage 2 Festlegung zur Umsetzung der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket in Bayern (2025) inklusive Anhang 1 und Anhang 2
Anlage 3 Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern inklusive Anlage 1 und Anlage 2 sowie dessen Anhang 1 und Anhang 2
- Veröffentlichungen über Personenverkehrsleistungen (im MVV) gemäß Verordnung 'VO 1370/2007' der Europäischen Union
Am 03.12.2009 trat die 'Verordnung (EG) Nr. 1370/2007' des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft. Diese sieht eine Berichtspflicht vor: "Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten." Die MVV GmbH übernimmt im Auftrag der acht Verbundlandkreise jeweils die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Verbundlandkreises fallen. Hier kommen Sie zum Bericht für den Landkreis Fürstenfeldbruck.