- Bürgerservice08141-519 999
Veröffentlichung von Allgemeinverfügungen und Personenverkehrsleistungen
- Tarifreform im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
Allgemeinverfügung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des MVV-Gemeinschaftstarifs zum 01.01.2023 als Höchsttarif
Anlage 1 MVV-Gemeinschaftstarif nach Tarifreform als Höchsttarif. Der MVV-Gemeinschaftstarif wird in Bezug auf die Entgelttabellen im Rahmen der regulären jährlichen Tarifanpassung fortgeschrieben. Die jeweils gültige Fassung ist auf den Homepageseiten der MVV GmbH abrufbar.
Anlage 2 Finanzierungsrichtlinie „Tarifreform 2019“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Anlage 3 Verteilungsschema des Anteils der Landkreise am Ausgleichsbetrag „Tarifreform 2019“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Anhang 1 bis 4 zur Finanzierungsrichtlinie „Tarifreform 2019“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Berechnungsschema der Mindereinnahmen im Abrechnungsjahr 2020, 2021, 2022, 2023
Anhang 5 zur Finanzierungsrichtlinie „Tarifreform 2019“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH: Muster zum Nachweis der Nicht-Überkompensation
- 365-Euro-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
Allgemeinverfügung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des 365-Euro-Ticket MVV für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zum 01.08.2023 als Höchsttarif
Anlage 1 4.2.12 365-Euro-Ticket MVV
Anlage 2 Finanzierungsrichtlinie 365-Euro-Ticket MVV der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Anhang 1 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH: Berechnung der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen
Anhang 2 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH: Berechnungsgrundlagen
Anhang 3 zur Finanzierungsrichtlinie „365-Euro-Ticket MVV“ der Münchner Verkehrs-und Tarifverbund GmbH: Muster zum Nachweis der Nicht-Überkompensation
- Deutschlandticket
Allgemeinverfügung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Fürstenfeldbruck über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif
Anlage 1(liegt aktuell noch nicht vor) Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmittelnim Freistaat Bayern (wird nach Erlass und Veröffentlichung durch den Freistaat Bayern unter Bezugnahme auf diese Allgemeinverfügung veröffentlicht)
Anlage 2 Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs
Anlage 3 Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20. März 2023
Veröffentlichungen über Personenverkehrsleistungen (im MVV) gemäß Verordnung 'VO 1370/2007' der Europäischen Union
Am 03.12.2009 trat die 'Verordnung (EG) Nr. 1370/2007' des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft. Diese sieht eine Berichtspflicht vor: "Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten." Die MVV GmbH übernimmt im Auftrag der acht Verbundlandkreise jeweils die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Verbundlandkreises fallen. Hier kommen Sie zum Bericht für den Landkreis Fürstenfeldbruck.