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Nutzung Schulturnhallen
Der Landkreis Fürstenfeldbruck fördert den Sport unter anderem, indem er die landkreiseigenen Schulturnhallen außerhalb der Schulzeit den örtlichen Vereinen zur Sportausübung zur Verfügung stellt. Die Vergabe und Abrechnung wird im Sachgebiet 33-3 vorgenommen. Die Belegung und Nutzung wird von den Städten, bzw. Gemeinden, in denen die Sporthalle liegt, eingeteilt.