Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sport und Vereinswesen
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Zuschusswesen

Begünstigte: Die Förderung können eingetragene Sportvereine beanspruchen, die ihren Vereinssitz im Landkreis Fürstenfeldbruck haben.

Voraussetzungen: Mit einem Zuschuss werden grundsätzlich nur überörtliche Sportveranstaltungen wie Kreismeisterschaften, internationale Begegnungen, größere Turniere u. ä. und die Neugründung von Senioren-, Koronar- und Behindertensportgruppen gefördert.

Antragstellung: Für den Zuschuss ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich, in dem über die genaueren Einzelheiten (z. B. Was? Wann? Teilnehmer? Wievielte Veranstaltung?) der jeweiligen Sportveranstaltung informiert wird.

Höhe der einzelnen Zuschüsse: Die Höhe der finanziellen Förderung hängt u. a. von der Art, der Dauer, der Teilnehmerzahl und der Bedeutung der Sportveranstaltung für den Landkreis ab. Die einzelnen Zuschüsse betragen daher in der Regel 100,00 bis 250,00 Euro.

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