- Bürgerservice08141-519 999
Baugenehmigungsverfahren & Beratung
Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren nach Art. 65 BayBO und nach § 19 PrüfVBau
Der Bauherr hat die Wahl, ob er den Brandschutznachweis (Gebäudeklasse 5, Mittel- und Großgaragen, Sonderbauten usw.) und Abweichungen zu Brandschutzvorgaben bauaufsichtlich prüfen oder durch einen Prüfsachverständigen Brandschutz bescheinigen lassen möchte.
Sowohl die drei Bauaufsichtsbehörden (Art. 65 BayBO)
• Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck für das Gebiet der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck
• Große Kreisstadt Germering für das Gebiet der Großen Kreisstadt Germering
• Landratsamt Fürstenfeldbruck für die restlichen Gemeinden und Städte des Landkreises
als auch die Prüfsachverständigen Brandschutz (§ 19 PrüfVBau)
beteiligen dazu die Brandschutzdienststelle des Landkreises Fürstenfeldbruck zur Wahrung der Belange des Abwehrenden Brandschutzes.
Hierzu ist es notwendig, dass die vorgelegten Unterlagen der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) entsprechen und vollständige Angaben enthalten.
Auf folgende Punkte sei explizit hingewiesen, da diese zur Bewertung aus Sicht des Abwehrenden Brandschutzes in jedem Fall essentiell sind:
§ 7 Abs. 3 BauVorlV
Der Lageplan muss, soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist, enthalten:
7. die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßenklasse und der Höhenlage mit Bezug auf das Höhenbezugssystem
8. Hydranten und andere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr
12. die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, […], der Stellplätze und der Flächen für die Feuerwehr
§ 11 BauVorlV (komplett) (Brandschutznachweis)
Unvollständige und / oder widersprüchliche Anfragen werden zurückgewiesen und verzögern damit den gesamten Prozess bei allen Beteiligten.
Zur Beteiligung durch die Prüfsachverständigen werden alle Unterlagen in Papierform per Post und digital (PDF-Format) per Mail benötigt.
Zusendung in Papierform per Post:
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Ref. 41 – Brandschutzdienststelle
Münchner Straße 32
82256 Fürstenfeldbruck
Zusendung digital per Mail: brandschutzdienststelle@lra-ffb.de
Die Prüfsachverständigen Brandschutz haben gemäß § 19 PrüfVBau vor der Beteiligung der Brandschutzdienststelle die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Durch die Brandschutzdienststelle wird eine Stellungnahme zur Wahrung des Abwehrenden Brandschutzes verfasst und an die Prüfsachverständigen per Mail geschickt.
Dieser hat die Belange des Abwehrenden Brandschutzes zu würdigen.
Die Bescheinigung Brandschutz 1 bzw. Bescheinigung Brandschutz 3 ist der Brandschutzdienststelle digital per Mail zuzusenden.
Frühzeitige Beratung zu Belangen des Abwehrenden Brandschutzes:
Es wird empfohlen, bereits frühzeitig (Leistungsphase 2 Vorplanung bzw. Leistungsphase 3 Entwurfsplanung) mit der Brandschutzdienststelle Kontakt aufzunehmen, um die Eckpunkte eines Vorhabens durchzusprechen.
Hierbei können bereits frühzeitig mögliche Probleme identifiziert, Möglichkeiten gesucht und damit insgesamt Kosten reduziert werden.
Auch bezüglich geplanter Abweichungen sollte frühzeitig mit der Brandschutzdienststelle Kontakt aufgenommen werden, ob diese aus Sicht des Abwehrenden Brandschutzes möglich sind, oder ob weitere Maßnahmen zum Erreichen von Artikel 12 BayBO nötig sind.
Wichtig:
Bitte immer eine vollständige postalische Adresse angeben, damit die Brandschutzdienststelle den Vorgang zuordnen kann.