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Brandmeldeanlagen
Wichtig:
Bitte immer eine vollständige postalische Adresse angeben, damit die Brandschutzdienststelle den Vorgang zuordnen kann.
Anschlussbedingungen:
Die Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen befinden sich aktuell in der Neufassung.
Die vorhandenen TAB behalten zum Teil Ihre Gültigkeit mit folgenden Ausnahmen:
• Sämtliche Abstimmungen sind mit der Brandschutzdienststelle zu führen.
Die Brandschutzdienststelle ist Ansprechpartner für alle Themen.
(nicht die Kreisbrandinspektion oder eine örtliche Feuerwehr)
• Die Zeitangaben in den bisherigen TAB verlieren komplett ihre Gültigkeit
• Punkt 1 Konzessionär entfällt (siehe unten)
• Punkt 2 Allgemeine Betriebsbedingungen
o Im Zuge der Ausführungsplanung mit der Brandschutzdienststelle werden die
relevanten Vorgaben besprochen
o Änderungen und Erweiterungen bestehender BMA sind mit der
Brandschutzdienststelle abzustimmen
• Punkt 6
o Die für die Feuerwehr relevanten Sachen der Erstanlaufstelle sind als eine
bauliche Einheit (FIZ) zusammenzufassen:
- FBF nach DIN 14661 Feuerwehr-Bedienfeld
- FAT nach DIN 14662 Feuerwehr-Anzeigetableau
- FGB nach DIN 14663 Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (soweit vorhanden)
- FES nach DIN 14664 Feuerwehr-Einsprechstelle (soweit vorhanden)
- Laufkarten (LK)
- Meldergruppenübersicht (MGÜ)
- Liste mit Ansprechpartnern
• Punkt 8 FAT-Texte
Angaben der zweiten Zeile des FAT
1. Geschoss (individuelle Angabe, wenn Meldergruppe über mehrere
Geschosse (i.d.R. Treppenhäuser) geht
2. Nutzung (individuelle Angabe, wenn unterschiedliche Nutzungsarten in
einer Meldergruppe zusammengefasst werden. Die Angabe der Nutzung
soll selbsterklärend sein)
3. Angabe, wenn Melder verdeckt eingebaut ist (soweit zutreffend)
ZD Zwischendecke
DB Doppelboden
LK Lüftungskanal
Reihenfolge der Angaben ist einzuhalten.
• Punkt 10.2 & 10.4 Zusammenschaltung von Meldern
Das Zusammenfassen von Meldern zu Meldergruppen ist mit der
Brandschutzdienststelle abzustimmen.
• Punkt 10.3.2
Die Lagerorte von Hilfsmitteln für verdeckt eingebaute Melder sind mit der
Brandschutzdienststelle abzustimmen.
• Punkt 12 BRANDMELDER-TABLEAU FÜR DOPPELBÖDEN/ ZWISCHENDECKEN
⇒ entfällt, soweit über Einzelmelderkennung und die Laufkarte der Standort des
ausgelösten Melders einfach gefunden werden kann.
⇒ Die Brandschutzdienststelle behält sich vor, im Einzelfall
Melderparallelanzeigen zu fordern.
• Punkt 13 FSD
- Die Anzahl der notwendigen Schlüsselsätze ist im Zuge der
Ausführungsplanung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
- Sollten drei Schließelemente nicht ausreichen, alle überwachten Bereiche
gewaltfrei zu erreichen, ist eine Sonder-FSD vorzusehen.
Details hierzu sind mit der Brandschutzdienststelle im Zuge der
Ausführungsplanung abzustimmen.
- Schlüssel sind nicht mit einem verschweißten Schlüsselring miteinander zu
verbinden.
Durch die Errichterfirma ist eine Schlüssel-Plombe je Schlüsselsatz für die
Abnahme vorzuhalten.
• Punkt 15
Sollte ein Wartungsvertrag gekündigt werden, ist dies durch die Wartungsfirma
der Brandschutzdienststelle schriftlich anzuzeigen.
• Punkt 17.2
⇒ entfällt komplett.
• Laufkarten:
- Bei Meldergruppen die über mehrere Geschosse gehen, sind alle Geschosse mit
Meldern auf der Rückseite darzustellen.
• Folgende Seiten entfallen komplett:
- Seite 19 und 20
- Seite 21 (siehe unten)
Schließung:
Benötigte Feuerwehr-Schließung ist formlos bei der Brandschutzdienststelle per Mail zu beantragen.
Hierbei ist die benötigte Anzahl und Art der Schließung mitzuteilen.
Die Beantragung ist erst möglich, wenn die Ausführungsplanung mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt wurde.
Konzessionär:
Siemens AG
RC-DE SI RDE SUED MCH S-FSS 1
Otto-Hahn-Ring 6
81739 München
konzmuenchen.bt.de@siemens.com
Mit diesem sind auch mögliche Übertragungswege zu klären.
Abnahmetermin:
Zur Vereinbarung eines Abnahme- und Aufschalttermins einer Brandmeldeanlage (BMA) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
• Ausführungsplanung BMA muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt
sein
• Schließung muss beantragt, bestellt und geliefert sein
• Übertragungseinheit (ÜE) muss betriebsbereit durch den Konzessionär
gemeldet sein
• Sämtliche Unterlagen müssen mängelfrei im PDF-Format vorliegen:
o Meldergruppenübersicht
o FAT-Texte
o Laufkarten (eine fortlaufende und durchsuchbare Datei)
o Errichterbestätigung
o Inbetriebsetzungsprotokoll
o Wartungsvertrag
o Bestätigung über Störungs- und Sabotageweiterleitung
o Prüfbericht Sachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen (BMA und
soweit vorhanden Löschanlagen)
o Liste mit Ansprechpartnern für Feuerwehr
• Durch den Betreiber ist das Vorliegen der Objektschließung schriftlich zu
bestätigen. (Schlüssel + Profilhalbzylinder in entsprechender Anzahl für FSD)
• Die bauliche Anlage muss fertig gestellt sein (keine Baustelle!)
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Termin durch die Errichterfirma BMA angefragt und vereinbart werden.
Zur Abnahme und Aufschaltung müssen anwesend sein:
• Errichterfirma BMA
• Errichterfirma Löschanlage (soweit vorhanden)
• Betreiber (unterschriftsberechtigt)
• Konzessionär (wird ausschließlich durch die Brandschutzdienststelle
eingeladen)