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Probezeit und Punktesystem
Fahrerlaubnis auf Probe (Probezeit)
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (mit Ausnahme der Klassen AM, L und T) wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie stellt keine Beschränkung oder Befristung dar, sondern dient als Bewährungszeit.
Werden innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen ergreifen:
| Zuwiderhandlungen | Maßnahmen |
|---|---|
| eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder besonderen Aufbauseminar |
| nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Verwarnung mit Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
| nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Die Einteilung in schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen erfolgt gemäß Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch Gerichte, Polizeibehörden oder Bußgeldstellen. Eine Neubewertung oder Einordnung der Tat durch die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht möglich.
Mit der Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, weil keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wurde, ist eine Neuerteilung frühestens nach drei Monaten möglich.
Nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes sind das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe nebeneinander anzuwenden.
Aufbauseminar und besonderes Aufbauseminar (ASF) im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnisbehörde wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) automatisch über Eintragungen im Fahreignungsregister informiert. Bei Übermittlung der ersten Eintragung wird nach Prüfung der Sachlage in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Ist die eingetragene Tat jedoch auf den Konsum von berauschenden Mitteln (Alkohol, Betäubungsmittel) zurückzuführen, muss zwingend ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung wird generell ein Zeitraum von drei Monaten eingeräumt, um an dem Seminar teilzunehmen. Nach Abschluss des Seminars ist die Teilnahmebescheinigung fristgerecht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Wird diese Frist verpasst oder die Bescheinigung nicht eingereicht, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Weitere Informationen zum Ablauf der Seminare finden Sie in den Dokumenten Aufbauseminar und Besonderes Aufbauseminar .
Verwarnung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
Wird nach einem Aufbauseminar erneut ein A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße in das Fahreignungsregister für Sie eingetragen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung.
Diese Beratung hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf behördliche Maßnahmen, falls Sie erneut auffällig werden. Sie dient dazu, Ihr Verhalten im Straßenverkehr mit psychologischer Begleitung objektiv zu analysieren und Ihnen Lösungsstrategien aufzuzeigen, um weitere Verkehrsverstöße zu vermeiden, die zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führen würden.
Kontaktdaten von Anlaufstellen, die über den Ablauf einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung beraten, finden Sie in dieser Übersicht.
Fahreignungsbewertungssystem (Punktesystem)
Die Berechnung des Punktestands für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die mehrfach Verkehrsverstöße begehen, ist im Fahreignungsbewertungssystem festgelegt. Punkte können erst berücksichtigt werden, wenn der Verkehrsverstoß rechtskräftig festgestellt wurde, etwa durch einen Bußgeldbescheid oder ein Strafurteil nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Die Punkte erhöhen den Punktestand dann bereits rückwirkend ab dem Tag der Tat, an dem der Verstoß begangen wurde.
Nach rechtskräftiger Feststellung wird der Verkehrsverstoß zunächst im Fahreignungsregister (FAER) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert, wenn er unter die Liste der einzutragenden Tatbestände fällt. Das KBA teilt den neuen Verstoß dann der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit. Diese berechnet den aktuellen Punktestand anhand sämtlicher Eintragungen im Fahreignungsregister und prüft, ob eine Maßnahme des Fahreignungsbewertungssystems zu ergreifen ist.
| Summe Punkte | Maßnahmen |
|---|---|
| 4 oder 5 Punkte | Ermahnung mit Empfehlung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen (evtl. mit Punkteabbau) |
| 6 oder 7 Punkte | Verwarnung mit Empfehlung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen (keine Punkteabbau mehr möglich) |
| 8 oder mehr | Entzug der Fahrerlaubnis |
Einen Auszug Ihres Fahreignungsregister können Sie jederzeit kostenlos online beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern:
Fahreignungsseminar (FES)
Ein Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen: dem verkehrspsychologischen und dem verkehrspädagogischen Teil. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Teilnehmenden die Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen ihres Verhaltens zu vermitteln, um eine verhaltensverbessernde Wirkung zu erzielen.
Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist immer freiwillig.
Wichtig ist zudem die fristgerechte Einreichung der Teilnahmebescheinigung; diese muss innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Sitzung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Wird diese Frist verpasst, darf das Seminar nicht mehr anerkannt werden.
Verkehrspsychologischer Teil
Der verkehrspsychologische Teil wird in zwei Einzelsitzungen mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen oder einer Diplom-Psychologin durchgeführt. Dieser unterstützt Sie dabei, sicherheitsrelevante Mängel in Ihrem Fahrverhalten zu erkennen. Anschließend werden Ihnen Lösungsstrategien vermittelt, die langfristig in Ihr eigenes Verhalten integriert werden sollen.
Verkehrspädagogischer Teil
Im verkehrspädagogischen Teil werden Ihnen in einer Fahrschule Kenntnisse zu den möglichen Gefahren im Straßenverkehr aufgezeigt und der Einfluss von Fehlverhalten auf die Verkehrssicherheit erläutert. Diese Teilmaßnahme darf ausschließlich von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden.
Punkteabbau
Wenn zum Tag der letzten Seminarsitzung im Fahreignungsregister für Sie nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind, kann Ihnen ein Punkt von der Gesamtsumme abgezogen werden. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punkteabzug die Mitteilung erhalten, dass Sie vor Ende des Seminars Verkehrsverstöße begangen haben, die in der Summe zu mehr als 5 Punkten führen, muss der Punkteabzug rückgängig gemacht werden.
Weitere Informationen zum Fahreignungsseminar und Adressen von Fahreschulen, die ein FES-Seminar durchführen dürfen, finden Sie in dieser Übersicht.
