Landratsamt Fürstenfeldbruck
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Besondere Zuverlässigkeitsprüfung

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung. Betroffen sind folgende Gewerbezweige.

1. An- und Verkauf von

  • Hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung ab 40 EURO
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck
  • sonstigen Altmetallen

durch Betriebe, die auf den ausschließlichen oder überwiegenden Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind

2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)

3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften

4. Betrieb von Reisebüros (Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von Reisen) und Vermittlung von Unterkünften (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen)

5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste

6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Bei der Anmeldung eines derartigen Gewerbes wird unverzüglich Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Sie sind daher verpflichtet, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen, das direkt dem Landratsamt Fürstenfeldbruck übermittelt wird. Falls Sie als Gewerbetreibender nicht deutscher Staatsbürger sind, müssen Sie vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise erbringen, z.B. ein amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis, einen Auszug aus dem Strafregister Ihres Heimatstaates oder eine gleichwertige Urkunde. Diese Belege sind in deutscher Sprache vorzulegen. 

Daneben können Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich erst seit kurzem in Deutschland befinden oder jahrelang in ihrem Heimatland gelebt haben, ein europäisches Führungszeugnis beantragen. Dies ist derzeit nicht möglich für Italien, Niederlande, Portugal, Slowenien und Ungarn. Führungszeugnisse oder Auszüge aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bitte bei der Kommune, bei der Sie einwohnermelderechtlich registriert sind. Bei juristischen Personen ist darüber hinaus ein separater Auszug des Gewerbezentralregisters zu beantragen. Zuständig hierfür ist die Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft, in deren Sitz sich Ihr Betrieb befindet.

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