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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind Personen, die im Asylverfahren stehen oder eine Duldung besitzen sowie deren Familienangehörige. Leistungsberechtigt sind zudem Personen, deren Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen aufgrund gesetzlicher Regelungen erlaubt ist.
Dies gilt auch für Leistungen aus dem sogenannten Paket "Bildung und Teilhabe", im Rahmen dessen die kulturelle und soziale Teilhabe gefördert wird, z. B. durch Beitragsleistungen für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einer Musikschule, Leistungen für die Teilnahme an Klassenfahrten sowie Leistungen für Lernförderung und Schulbedarf.