Landratsamt Fürstenfeldbruck
Allgemeines Staatsangehörigkeitsrecht
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Optionspflicht

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ab 27.06.2024 entfällt die Optionspflicht ersatzlos. Bislang mussten Personen, welche die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland und daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hatten, beispielsweise durch Abstammung von einem ausländischen Elternteil, sich zwischen der deutschen und der oder den ausländischen Staatsangehörigkeiten entscheiden. Diese Pflicht war bereits für den Erwerb weiterer EU-Staatsangehörigkeiten und später noch einmal für in Deutschland aufgewachsene Personen gelockert worden.

Wurde im Zuge der Optionspflicht nach altem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben, kann diese mittels einer erleichterten Einbürgerung wieder angenommen werden. Wurde die beziehungsweise wurden die ausländischen Staatsangehörigkeiten aufgegeben, kann beziehungsweise können diese ohne einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und nach Maßgabe des ausländischen Staatsangehörigkeitsrechts wieder angenommen werden.

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