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Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Nach Inkrafttreten der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27.06.2024 ist ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung galt bereits bisher für EU-Staaten, nunmehr können auch die Staatsangehörigkeiten von Drittstaaten angenommen werden, ohne dass dies zum Verlust der deutschen Staatsangehörigekeit führt. Beibehaltungsgenehmigungen werden daher nicht mehr ausgestellt und eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit ist ebenfalls nicht mehr möglich. Soll die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit einer Verzichtserklärung.