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Erklärungserwerb zur deutschen Staatsangehörigkeit
Ist oder war mindestens ein Vorfahre vor oder bei Geburt des Kindes im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, hat dieses jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese nachträglich durch Erklärung zu erwerben. Hierdurch sollen vor allem die Nachwirkungen der geschlechterdiskriminierenden früheren Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht beseitigt werden. Rechtskräftige Verurteilungen im In- und Ausland, verfassungsfeindliche Bestrebungen und nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren können den Erklärungserwerb jedoch vorläufig oder dauerhaft ausschließen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter folgendem Link.
Informationen des Bundesverwaltungsamtes zum Erklärungserwerb
Bitte beachten Sie hierbei, dass bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nicht das Bundesverwaltungsamt, sondern die jeweilige Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständig ist. Für den Landkreis Fürstenfeldbruck ist dies das Landratsamt Fürstenfeldbruck.