Landratsamt Fürstenfeldbruck
Visum für dauerhaften Aufenthalt
  • Bürgerservice08141-519 999

Arbeitsaufnahme, Aupair-Aufenthalt

Ein Visum zur Arbeitsaufnahme und zu einem Aupair-Aufenthalt ist bei der  deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen.

Bei geplantem Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme  wird die Agentur für Arbeit beteiligt. Diese prüft die Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme gemäß der  Beschäftigungsverordnung. Zu diesem Zweck fordert die Ausländerbehörde vom künftigen Arbeitgeber das Formblatt zur Ausländerbeschäftigung an (s. nebenstehendes Register Download).

Bei geplanten Aupair-Aufenthalten wird die  Ausländerbehörde nicht mehr beteiligt. Die deutschen Botschaften entscheiden über die Anträge in eigener Zuständigkeit.

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