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Arbeitsaufnahme, Aupair-Aufenthalt
Ein Visum zur Arbeitsaufnahme und zu einem Aupair-Aufenthalt ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen.
Bei geplantem Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme wird die Agentur für Arbeit beteiligt. Diese prüft die Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme gemäß der Beschäftigungsverordnung. Zu diesem Zweck fordert die Ausländerbehörde vom künftigen Arbeitgeber das Formblatt zur Ausländerbeschäftigung an (s. nebenstehendes Register Download).
Bei geplanten Aupair-Aufenthalten wird die Ausländerbehörde nicht mehr beteiligt. Die deutschen Botschaften entscheiden über die Anträge in eigener Zuständigkeit.