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Familiennachzug
Ein Visum zur Familienzusammenführung ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen. Das Visum wird nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt.
Die Visastelle der Ausländerbehörde nimmt nach Eingang des Visum-Antrages mit dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen Kontakt auf. Hierbei sind je nach den Voraussetzungen des im Bundesgebiet lebenden Angehörigen unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen.
Zu diesem Zweck werden von dem hier lebenden Familienangehörigen Dokumente angefordert. Vereinzelt werden auch Hausbesuche durchgeführt.