Landratsamt Fürstenfeldbruck
Visum für dauerhaften Aufenthalt
  • Bürgerservice08141-519 999

Familiennachzug

Ein Visum zur Familienzusammenführung ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen. Das Visum wird  nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt. Die Visastelle der Ausländerbehörde nimmt nach Eingang des Visum-Antrages mit dem in Deutschland  lebenden Familienangehörigen Kontakt auf. Hierbei sind je nach den Voraussetzungen des im Bundesgebiet lebenden Angehörigen unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen. Zu diesem Zweck werden  von dem hier lebenden Familienangehörigen Dokumente angefordert. Vereinzelt werden auch Hausbesuche durchgeführt.
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