Landratsamt Fürstenfeldbruck
Jagd, Forst und Fischerei
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Wald und Forst

Der Wald ist von besonderer Bedeutung für den Schutz von Klima und Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für Landschaft und Naturhaushalt. Er ist wesentlichster Teil der natürlichen Lebensgrundlage. Ihm werden sehr wichtige landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Aufgaben zugeschrieben. Der Wald muss nachhaltig und sensibel bewirtschaftet werden, um zum Wohl der Allgemeinheit beizutragen. Siehe auch:

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück oder eine spezielle Form davon.

Bannwaldgebiet I

Im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es die Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über die Erklärung der Wälder im Dreieck Germering - Argelsried - Alling (Bannwald-Verordnung I vom 28.06.1985)

Bannwaldgebiet II

Das zweite Bannwaldgebiet wird in der Bannwald Verordnung II vom 28.06.1985 benannt, hierzu zählen die Emmeringer Leite, der Allinger Gern und der Münchner Berg.

Die Erstaufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke mit Waldbäumen durch Saat oder Pflanzung bedarf der Erlaubnis (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG). Hierzu gibt das Landratsamt Fürstenfeldbruck gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Stellungnahme gegenüber dem Amt für Ernährung - Landwirtschaft und Forsten ab.

Kahlgeschlagene oder infolge Schadenseintritts unbestückte Waldflächen sind innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG).

Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon

  • eine offene Feuerstätte errichten oder betreiben,
  • ein unverwahrtes Feuer anzünden oder betreiben,
  • einen Kohlenmeiler errichten oder betreiben,
  • Bodendecken abbrennen oder
  • Pflanzen oder Pflanzenreste absengen will,

bedarf der Erlaubnis (Art. 17 BayWaldG). Diese Erlaubnis kann vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten erteilt werden.

Weitere wichtige Ansprechpartner im Forstrecht:

Amt für Ernährung - Landwirtschaft und Forsten
Kaiser-Ludwig-Straße 8a
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: 08141 3223-0
E-Mail: poststelle@aelf-ff.bayern.de

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