Landratsamt Fürstenfeldbruck
Jagd, Forst und Fischerei
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Fischerei

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und in der Regel einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlagen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Den Erlaubnisschein erhalten Sie in der Regel vom Fischereiberechtigten oder vom Pächter des jeweiligen Gewässers. Das Landratsamt hat im Fischereirecht insbesondere folgende Aufgaben:

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