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Waffenbesitz
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert das Landratsamt Ihre erlaubnispflichtigen Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren erlaubnispflichtigen Waffen ein, die Sie erwerben. Auch für die Munition der eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie wird ebenfalls in der Waffenbesitzkarte vermerkt. Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Die Antragstellung ist online über folgenden Link möglich:
Online-Antrag Waffenbesitzkarte
Online-Antrag Waffenbesitzkarte aufgrund Erbfalls
Für die Nutzung dieser Online-Dienste benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät/Smartphone und die AusweisApp.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch außerhalb
- Ihrer eigenen Wohnung
- der eigenen Geschäftsräume
- des eigenen befriedeten Besitztums, z.B. das eingezäunte Grundstück oder
- einer Schießstätte
bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein. Sie müssen die Schusswaffe in jedem Fall ordnungsgemäß in den dafür vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnissen aufbewahren.
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe jemandem überlassen, sind Sie verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.