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Umgang mit Sprengstoffen
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen oder im privaten Bereich, z.B. als Sportschütze, umgehen will, benötigt nach dem Sprengstoffgesetz eine Erlaubnis durch die zuständige Sicherheitsbehörde. Das Landratsamt erteilt ausschließlich Erlaubnisse im nicht-gewerblichen Bereich. Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Fachkundenachweis
- Bedürfnis
Die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden. Bei Lehrgangsbeginn ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die vom Landratsamt ausgestellt wird und rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden muss. Bei Fragen zum Umgang mit Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt München.
Über die folgenden Links gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Antragsformularen:
Online-Antrag sprengstoffrechtliche Erlaubnis