Landratsamt Fürstenfeldbruck
Waffen und Sprengstoff
  • Bürgerservice08141-519 999

Umgang mit Sprengstoffen

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen oder im privaten Bereich, z.B. als Sportschütze, umgehen will, benötigt nach dem Sprengstoffgesetz eine Erlaubnis durch die zuständige Sicherheitsbehörde. Das Landratsamt erteilt ausschließlich Erlaubnisse im nicht-gewerblichen Bereich. Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Fachkundenachweis
  • Bedürfnis

Die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden. Bei Lehrgangsbeginn ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die vom Landratsamt ausgestellt wird und rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden muss. Bei Fragen zum Umgang mit Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte an das GewerbeaufsichtsamtMünchen.

Über die folgenden Links gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Antragsformularen:

Online-Antrag sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Online-Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2. der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

 

nach oben