Landratsamt Fürstenfeldbruck
Zulassungen und Umschreibungen
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Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel

Zulassung eines Fahrzeugs mit anderem Kennzeichen auf den selben oder einen neuen Halter

Für diesen Zulassungsvorgang gibt es zwei alternative Voraussetzungen:

 

Für die Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
  • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Fahrzeugbrief (alt) mit Fahrzeugschein (alt) oder
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
  • Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder):
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit
    Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein oder Prüfbericht)
  • Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Kennzeichenschild(er) - müssen in die Zulassungsbehörde mitgebracht werden
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei Minderjährigen, Vereinen oder ausländischen Staatsangehörigen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt

Für die Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Gebrauchtfahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Fahrzeugbrief (alt) mit Abmeldebescheinigung u. ggf. mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung vor dem 01.10.2005) oder
    Fahrzeugbrief (alt) mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung nach dem 01.10.2005) oder
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder):
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit Abmeldebescheinigung u. ggf. mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung vor dem 01.10.2005) oder
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung nach dem 01.10.2005) oder
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Abmeldebescheinigung / Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Prüfbericht)
  • Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Teilnahmeerklärung  zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei Minderjährigen, Vereinen oder ausländischen Staatsangehörigen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt

 

Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch.

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