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Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenwechsel
Zulassung eines Fahrzeugs mit anderem Kennzeichen auf den selben oder einen neuen Halter
Für diesen Zulassungsvorgang gibt es zwei alternative Voraussetzungen:
Das Fahrzeug ist noch zugelassen
Für die Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
Fahrzeugbrief (alt) mit Fahrzeugschein (alt) oder
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. - Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder):
Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit
Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein oder Prüfbericht)
- Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
- Kennzeichenschild(er) - müssen in die Zulassungsbehörde mitgebracht werden
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
- Bei Minderjährigen, Vereinen oder ausländischen Staatsangehörigen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt
Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt
Für die Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Gebrauchtfahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen benötigen Sie:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
Fahrzeugbrief (alt) mit Abmeldebescheinigung u. ggf. mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung vor dem 01.10.2005) oder
Fahrzeugbrief (alt) mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung nach dem 01.10.2005) oder
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder):
Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit Abmeldebescheinigung u. ggf. mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung vor dem 01.10.2005) oder
Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung nach dem 01.10.2005) oder
Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit Zulassungsbescheinigung Teil I - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Abmeldebescheinigung / Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Prüfbericht)
- Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
- Bei Minderjährigen, Vereinen oder ausländischen Staatsangehörigen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt
Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch.