Landratsamt Fürstenfeldbruck
Waffenbesitz
  • Bürgerservice08141-519 999

Waffenbesitzkarte

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:

  • Mindestalter grundsätzlich 25 Jahre, abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
  1. Für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können.
  2. Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen
  • Sie benötigen einen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften  und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition (z.B. durch die Jägerprüfung oder für Sportschützinnen und Sportschützen durch erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang)
  • Sie können den Nachweis eines besonderen Bedürfnisses führen, das sich aus einem persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben kann. Ein solches Bedürfnis haben vor allem Jägerinnen und Jäger (grüne Waffenbesitzkarte), Sportschützinnen und Sportschützen (gelbe Waffenbesitzkarte), Waffensammlerinnen und Waffensammler (rote Waffenbesitzkarte), gefährdete Personen (grüne Waffenbesitzkarte), Personen, die Waffen herstellen oder mit ihnen handeln, sowie Unternehmerinnen und Unternehmer des Bewachungsgewerbes (grüne Waffenbesitzkarte)
  • Sie können die sichere Aufbewahrung der Waffen belegen, z.B. durch Foto vom Typenschild oder Kaufvertrag vom Tresor

Bei Erben wird kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis verlangt. Allerdings sind Waffen, für die der Erbe kein Bedürfnis nachweisen kann, von einem dazu autorisierten Waffenhersteller oder -händler durch ein in den Lauf eingebrachtes Blockiersystem unbenutzbar machen zu lassen.

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