Landratsamt Fürstenfeldbruck
Verfahren
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Freistellungsverfahren

Voraussetzungen

  • Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs.1 oder der §§ 12, 30 Abs.2 BauGB.
  • Es entspricht vollständig den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sowie den Regelungen etwaiger örtlicher Bauvorschriften (z. B. Dachgaubensatzung).
  • Die Erschließung ist gesichert.
  • Die Gemeinde hat nicht innerhalb einer Monatsfrist erklärt, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren - Keine Prüfung

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) erhalten Sie keine Baugenehmigung.

Sie stellen Ihren Antrag digital beim Landratsamt Fürstenfeldbruck oder analog bei der Gemeinde/Stadt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Aktuelles.

Mit der Wahl dieses Verfahrens versichern Sie, dass Ihr Bauvorhaben die Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans vollständig einhält.
Ihr Antrag muss weder von der Gemeinde noch von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Hier besteht ein Prüfrecht, aber keine Prüfpflicht der Behörden.
Bauherr und Entwurfsverfasser tragen hier die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. auch Brandschutz, Abstandsflächenrecht etc.). Werden hier später Mängel bekannt, kann das zu Baueinstellungen, Umplanungen und/oder Umbau/Rückbau mit erheblichen Folgekosten führen.

 

Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren - Baudenkmal

Sollte sich Ihr Bauvorhaben in der Nähe eines Baudenkmals befinden, ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Dem Erlaubnisantrag Baudenkmal sind in der Regel die Bauvorlagen (Pläne) beizufügen.
Informationen zu Ihrem Baugrundstück erhalten Sie im Bayerischer Denkmal-Atlas.

 

Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren - Bodendenkmal

Sollte sich Ihr Bauvorhaben im Bereich oder in der Nähe eines Bodendenkmals oder eines Altortbereiches befinden, ist in der Regel vor Baubeginn eine archäologische Grabung durchzuführen. Dazu muss eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis  beantragt und erteilt werden (Erlaubnisantrag Bodendenkmal).
Informationen zu Ihrem Baugrundstück erhalten Sie im Bayerischer Denkmal-Atlas.

 

Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren - Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entsprechen den Bauvorlagen im Vereinfachten Genehmigungsverfahren

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