Landratsamt Fürstenfeldbruck
Jugend
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Jugendschutz

Der Jugendschutz soll es Kindern und Jugendlichen möglich machen, in einem geschützten Rahmen altersangemessene Erfahrungen zu sammeln und unbeschadet Lebenskompetenzen zu erwerben. Der Jugendschutz hat es sich zur Aufgabe gemacht, zeitnah und angemessen auf negative Einflüsse zu reagieren und zu versuchen, konkrete Gefährdungen abzuwehren bzw. zu minimieren.

Wir sind der Ansprechpartner für Eltern, Erziehungsberechtigte, Familien, Kinder und Jugendliche, sowie für Fachkräfte und Einrichtungen. Wir beraten zum Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitschutzgesetz und unterstützen bei der Suche und beim Durchführen von Präventionsprojekten.

Grundsätzlich dürfen Kinder nicht arbeiten bzw. beschäftigt werden. Wir können aber Ausnahmegenehmigungen erteilen für:

  • Theater-, Musik- und andere Aufführungen
  • Werbeveranstaltungen
  • Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger und bei Film- und Fotoaufnahmen


Übermitteln Sie uns die Unterlagen gerne per Fax oder per E-Mail. Wir entscheiden über den Einsatz. Wir senden Ihnen auch kostenlos das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in gewünschter Stückzahl zu. Weitere Informationen bezüglich Jugendarbeitsschutz finden Sie hier

Feiern, Feste und Partys gehören zum Leben in Stadt und Land dazu. Jugendliche sollen friedlich und sicher miteinander feiern können. Deswegen liegt uns der Jugendschutz im Landkreis Fürstenfeldbruck besonders am Herzen. Seit 2012 gibt es deshalb eine Festveranstaltungsvereinbarung im Landkreis Fürstenfeldbruck. Diese Vereinbarung muss bei jeder öffentlichen Veranstaltung eingehalten werden.
Wir senden Ihnen kostenlos die Vereinbarung und das Jugendschutzgesetz zum Aushängen zu.

Verschiedene Programme informieren Jugendliche über die Gefahren von Suchtmitteln und Medien. Wir bieten eigene Aktionen an und vermitteln an Spezialstellen. Wir informieren Sie über

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