Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 FeV genannten Staat (Drittstaat)

Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis. Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Für die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem sog. Drittstaat in eine deutsche Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse ablegen. Da Sie bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden müssen, ist die Anmeldung bei einer Fahrschule erforderlich. Eine Ausbildung (Theoriestunden, Pflichtfahrstunden) ist grundsätzlich nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass eine bereits abgelaufene Fahrerlaubnis nicht mehr umgeschrieben werden kann. Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • VHK-Kontrollblatt (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • amtliche Bestätigung über den Zuzug aus dem Ausland (sog. Ersteinreise)
  • ausländischer Führerschein im Original ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung und Klassifizierung
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

 

Weitere Anforderungen:

  • Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass. Ersatzpapiere, wie sie z.B. in ausländerrechtlichen Verfahren ausgestellt werden, können alleine nicht anerkannt werden.
  • Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist nötig.

Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird Ihr ausländischer Führerschein einbehalten und von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen. Weitere mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine anderer Staaten finden Sie hier 

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