Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis

Sobald Sie Ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegen und Ihr Führerschein weder in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde noch in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist, ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis nur noch sechs Monate gültig. Um darüber hinaus Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen, müssen Sie die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.

Sollten Sie bereits im Besitz eines EU-Führerscheins gewesen sein oder aktuell besitzen, hat die Umschreibung dieser immer Vorrang. Bitte beachten Sie, dass ein bereits abgelaufener Führerschein nicht umgeschrieben werden kann.

Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar.

Für die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem sog. Drittstaat in eine deutsche Fahrerlaubnis müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung für die jeweilige(n) Fahrerlaubnisklasse(n) ablegen. Eine Ausbildung in einer Fahrschule (Theoriestunden, Pflichtfahrstunden) ist grundsätzlich nicht notwendig. Jedoch muss die praktische Prüfung mit einem Fahrschulfahrzeug und unter Begleitung durch einen Fahrlehrer durchgeführt werden. Deshalb ist die Anmeldung bei einer Fahrschule zwingend erforderlich.

Die Dauer bis zur Zulassung für die erforderlichen Prüfungen kann selbst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen ca. 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Ihr ausländischer Führerschein muss für die Echtheitsprüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Abgabe, auf der vermerkt ist, ob Sie und wie lange Sie noch in der Bundesrepublik Deutschland fahrberechtigt sind.

Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.
 

Erforderliche Unterlagen für die Klasse B: 

  • Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • VHK-Kontrollblatt (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Amtliche Bestätigung über den Zuzug aus dem Ausland (sog. Ersteinreise)
  • Gültiger ausländischer Führerschein im Original ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung und Klassifizierung
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten / Zeugnis über die Sehfähigkeit (nach Anlage 6 Nr. 1 zur FeV)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (durch zertifizierte Stelle gemäß § 68 FeV; Online-Kurse werden nicht anerkannt)

    zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck

 In Ausnahmefällen können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.

Bitte beachten Sie, dass all diese Ausführungen für den Regelfall gelten.

Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird Ihr ausländischer Führerschein einbehalten und von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen.


Weitere mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr .

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