Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Ihre ausländische Fahrerlaubnis aus einem Staat der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) berechtigt grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, auch wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegen.

Besitzen Sie jedoch eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Bus), ist folgende Einschränkung zu beachten: Eine Fahrerlaubnis dieser Klassen gilt in der Bundesrepublik Deutschland nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung bzw. nach der letzten Verlängerung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum erteilt wurde. Wäre Ihre Fahrerlaubnis nach diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig, dürfen Sie noch sechs Monate im Inland fahren.

Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Führerschein, dessen Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates oder den deutschen Bestimmungen abgelaufen ist, gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar.

Sollte die Gültigkeit Ihres Führerscheindokuments oder einer Fahrerlaubnisklasse ablaufen, erhalten Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt. Auch ohne besonderen Anlass können Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis zu jedem Zeitpunkt in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Die Dauer des Antragsverfahrens kann selbst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen ca. 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig vor Ablauf Ihres Führerscheins bzw. Ihrer Fahrerlaubnis einen Antrag zu stellen.

Ihr ausländischer Führerschein muss für die Echtheitsprüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Abgabe, auf der vermerkt ist, ob Sie und wie lange Sie noch in der Bundesrepublik Deutschland fahrberechtigt sind.

Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.
 

Erforderliche Unterlagen: 

Alle Fahrerlaubnisklassen:

  • Antragsformular
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)

zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
 

Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind und diese nach den deutschen Bestimmungen (siehe oben) abläuft oder bereits nicht mehr gültig ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Augenärztliches Gutachten / Zeugnis (wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin, je nach Sehfähigkeit; nach Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
  • Bei gewerblicher Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen (Schlüsselzahl 95) ist ggf. eine Grundqualifikation oder die Weiterbildung durch Module nachzuweisen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 erfolgt auf einer gesonderten Scheckkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis), für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.
  • bei D-Klassen: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über psychologisches Testverfahren (sogenannter Reaktionstest; nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV)


Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E ist IMMER Folgendes erforderlich:

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG


In Ausnahmefällen können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.

Bitte beachten Sie, dass alle vorstehenden Ausführungen für den Regelfall gelten. Wurde Ihr aktueller EU-Führerschein bereits im Rahmen einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Staat der Anlage 11 zur FeV oder aus einem Drittstaat erteilt, können zusätzliche Nachweise oder Prüfungen erforderlich sein.

Ihr ausländischer Führerschein wird von der Fahrerlaubnisbehörde nach Aushändigung des deutschen Führerscheins an das Ausstellungsland zurückgesandt.


Weitere mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr .

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