Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Umschreibung einer Anlage-11-Fahrerlaubnis

Sobald Sie Ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegen und Ihr Führerschein in einem Staat ausgestellt wurde, der in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis nur noch sechs Monate gültig. Um darüber hinaus Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen, müssen Sie die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.

Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar.

Bei den in Anlage 11 zur FeV genannten Staaten wird bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ganz oder teilweise auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet. Welche Fahrerlaubnisse im Einzelnen erteilt werden können und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht, ist individuell sehr unterschiedlich.

Sollten Sie bereits im Besitz eines EU-Führerscheins gewesen sein oder aktuell besitzen, hat die Umschreibung dieser immer Vorrang. Bitte beachten Sie, dass ein bereits abgelaufener Führerschein nicht umgeschrieben werden kann.

Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.

Ihr ausländischer Führerschein muss für die Echtheitsprüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Abgabe, auf der vermerkt ist, ob Sie und wie lange Sie noch in der Bundesrepublik Deutschland fahrberechtigt sind.

Die Dauer des Antragsverfahrens kann selbst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen ca. 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, zeitnah nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Umschreibung mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen.
 

Erforderliche Unterlagen: 

Alle Fahrerlaubnisklassen:

  • Antragsformular
  • ausländischer Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)

    zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
     

Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind und diese nach den deutschen Bestimmungen (siehe oben) abläuft oder bereits nicht mehr gültig ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Augenärztliches Gutachten / Zeugnis (wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin, je nach Sehfähigkeit; nach Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
  • Bei gewerblicher Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen (Schlüsselzahl 95) ist ggf. eine Grundqualifikation oder die Weiterbildung durch Module nachzuweisen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 erfolgt auf einer gesonderten Scheckkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis), für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.
  • bei D-Klassen: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über psychologisches Testverfahren (sogenannter Reaktionstest; nicht erforderlich bei Verlängerung innerhalb der Frist, jedoch erforderlich bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus; nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV)


Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E ist IMMER Folgendes erforderlich:

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG
     

In Ausnahmefällen können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.

Bitte beachten Sie, dass all diese Ausführungen für den Regelfall gelten. 

Ihr ausländischer Führerschein wird von der Fahrerlaubnisbehörde nach Aushändigung des deutschen Führerscheins an das Ausstellungsland zurückgesandt.


Weitere mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr .

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